Wiederkehrende Prüfungen über den fach- und funktionstechnischen Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren nach Betriebsicherheitsverordung BetrSichV, DIN 18650, DIN EN 16005, ASR A1.7 den Vorschriften der Berufsgenossenschaften DGUV Information 208-022 sowie nach DIN VDE 0100 und weiteren durch zertifizierte Sachverständige.
Wir sind spezialisiert, alle Arten und Hersteller von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren zu prüfen.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Arbeitsstätten unterliegen einer umfangreichen sicherheitstechnischen Überprüfung (Pflicht lt. ASR A1.7, Abschnitt 10). Diese erfolgt sachgerecht und regelmäßig mindestens einmal pro Jahr, ist aber auch vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder zwischenzeitlich erfolgten wesentlichen Änderung durchzuführen (Abschnitt 10.1). Insbesondere müssen Tore nach Abschnitt 10.2 der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen (in der Regel an Haupt- und Nebenschließkanten) einzuhalten.
Die Überprüfungen erfolgen mit modernsten Messgeräten nach allen gängigen normgerechten Messverfahren. Unsere Spezialisten sind damit in der Lage die gesamten Anlagenteile umfassend zu überprüfen und zu bewerten.